Energieberatung


ENEV UND ENERGIEAUSWEIS:

 

 

Die Energieeinsparverordnung definiert energetische Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude.

Dabei wird der Energiebedarf eines Referenzgebäudes festgelegt, mit dem das zu beurteilende Gebäude verglichen wird.

Das Hauptziel der EnEV ist es, die Umsetzung der Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Seit ihrem ersten Inkrafttreten im Jahre 2002 wurde die EnEV mehrfach aktualisiert. In ihr werden u. a. energetische Vorgaben beispielsweise für Dämmung und Anlagentechnik definiert und Faktoren für die Umweltauswirkungen der verwendeten Energieträger festgelegt, anhand derer sich die ökologischen Eigenschaften eines Gebäudes beurteilen lassen.

 

Werden die Vorgaben der EnEV sogar übertroffen, winken besonders attraktive Fördermittel.

 

So verbraucht ein entsprechend gefördertes “KfW-Effizienzhaus 55” z. B. nur 55 % Energie des EnEV-Referenzhauses.

 

Die Anforderungen für Bestandsgebäude unterscheiden sich von denen des Neubaus und sind zu erfüllen, wenn das Haus ohnehin in einem gewissen Umfang saniert wird, wenn etwa die Fassade neu verputzt oder Fenster ausgetauscht werden.

 

Eine pauschale “Dämmpflicht” existiert somit nicht. Lediglich für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie die oberste Geschossdecke besteht eine Nachrüstpflicht bei Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002.


 

Beim Energieausweis wird zwischen dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis unterschieden.

 

 

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Hausbewohner, während der Bedarfsausweis auf einem theoretischen Berechnungsmodell beruht, das den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet.

 

Wenn Sie also selbst Nutzer eines zu sanierenden Hauses sind, kann der Energieverbrauchsausweis zwar erste Anhaltspunkte liefern. Erst der nutzerneutrale Energiebedarfsausweis berücksichtigt jedoch die bauphysikalische Beschaffenheit eines Gebäudes und seine Anlagentechnik.

Er bietet damit eine verlässliche Berechnungsgrundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen.

 

Zusätzlich wird im Bedarfsausweis der Primärenergiebedarf ausgewiesen, der die unterschiedlichen Umwandlungsverluste der einzelnen Energieträger berücksichtigt. Wer Fördermittel im Rahmen der Landes- und Bundesprogramme zur Gebäudemodernisierung beantragen will, muss immer einen vom Energieberater erstellten Bedarfsausweis vorlegen.

 

 

 

 


Wärmebildaufzeichnung

Mit Hilfe einer Wärmebild-

kamera werden Schwachstellen - sogenannte Wärmebrücken angezeigt und können dann gezielt gedämmt werden.

Blower-Door-Test

oder Luftdichtigkeitsprüfung

Hierbei wird ein abgetrennter Bereich eines Hauses in einen "Unterdruck" versetzt, so dass gezielt nach Schwachstellen ("Zuglöcher") in der "Außenhaut" eines Gebäudes gesucht werden kann.

Energiesparen

Beim Begriff “Energiesparen” denken wir zunächst oft an veraltete Haushaltsgeräte mit zu hohem Stromverbrauch und Energiesparleuchten. Mehr als zwei Drittel der Energie in unseren Häusern werden jedoch für das Heizen verbraucht. Warmwasser macht mit einem knappen Sechstel den zweitgrößten Posten aus, Licht liegt bei lediglich 2 %.